WER SIND WIR ?
Unser Pflegedienst wurde am 01.03.2017 in Remagen Kripp gegründet.
Wir bieten professionelle, individuell ausgerichtete und ganzheitliche orientierte Pflege von Oberwinter bis Bad Breisig.
Unsere Pflege beruht auf dem Anspruch, unseren Patienten respektvoll und mit Achtsamkeit zu begegnen. Als verlässlicher Partner stehen wir pflegenden Angehörigen entlastend und motivierend zur Seite.
Dies umschließt die notwendige Behandlungs- und Grundpflege, bis hin zur Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung.
Die Mitgliedschaft im bpa ( Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. ) gibt uns immer die Möglichkeit auf aktuelle Veränderungen rechtzeitig zu reagieren.
Unsere Rufnummer
Unsere E-Mail Adresse
info@pflegedienst-remagen.de
KOMPETENTE PFLEGE MIT HERZ
IHR PARTNER FÜR GUTE PFLEGE
FRAGEN & ANTWORTEN
Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade.
Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen 2017 den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der Pflegestufen in das neue Modell.
Laut Bundesministerium für Gesundheit erhalten alle Pflegebedürftigen ab 2017 mehr Gelder seitens der Pflegeversicherung, als sie bisher bekommen haben.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei privat versicherten Kunden ist das der medic proof.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse hängt von der Eingruppierung in einen Pflegegrad ab.
Die Hauptleistungsbeiträge für die fünf neuen Pflegegrade sehen wie folgt aus:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
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Geldleistung ambulant | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Sachleistung ambulant | – | 698 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes sind im sogenannten „Leistungskomplexsystem“ geregelt, welches sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe aufgliedert.
Hier haben Sie die Wahlfreiheit, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen und können sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem Angebot zusammenstellen.
Hierbei stehen wir Ihnen mit all unserem Wissen und unserer Erfahrung als professioneller Pflegedienst hilfreich zur Seite.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe sichergestellt werden.